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Energieausweis:
Wann ist er erforderlich?

Ein Energieausweis ist erforderlich, wenn eine Immobilie neu vermietet oder verkauft wird. Er dient dazu, potenziellen Käufern oder Mietern Informationen über die Energieeffizienz des Gebäudes zu liefern.

Energieausweis

Einleitung

Der Energieausweis ist in Deutschland ein wesentliches Dokument beim Kauf und Verkauf von Immobilien. Er liefert den beteiligten Parteien wichtige Informationen über die energetische Qualität eines Gebäudes. Käuferinnen und Käufer erfahren, wie energieeffizient ihre Wunschimmobilie wirklich ist und die Verkäuferseite kann die Daten zur Einschätzung eines angemessenen Marktpreises nutzen.

 

Doch in welchen Fällen wird ein Energieausweis verpflichtend benötigt und woher bekommt man ihn eigentlich? Im Ratgeber von Deutsche Bank Immobilien werden die relevanten Aspekte zu diesem Thema erläutert.

Was ist ein Energieausweis?

Der Energieausweis, auch als Energiepass bekannt, gibt als offiziell gültiges Dokument Auskunft über den Energiebedarf und den -verbrauch einer Immobilie. Vor dem Kauf einer Immobilie kann er hinsichtlich der Einschätzung der möglichen Nebenkosten und nötigen energetischen Sanierungen hilfreich sein.

 

Die rechtliche Grundlage für Energiepässe bildete die Energieeinsparverordnung (EnEV). Das Gesetz, das im Jahr 2001 beschlossen wurde, diente dazu, die Energieeffizienz deutscher Gebäude zu erhöhen. Es wurde am 1. November 2020 vom Gebäudeenergiegesetz (GEG) abgelöst.

Bedarfs- und Verbrauchsausweis:
Wo liegt der Unterschied?

Es gibt in Deutschland zwei Formen von Energieausweisen: Den Bedarfsausweis und den Verbrauchsausweis.

 

Der Bedarfsausweis wird anhand unterschiedlicher Eigenschaften des Gebäudes und der vorhandenen Heizung erstellt. Ausgewertet werden beispielsweise das Baujahr der Immobilie oder der technische Stand der Heizung und Energieversorgung.

 

Die Berechnungen sind unabhängig vom individuellen Heizverhalten der Immobiliennutzerinnen und -nutzer. Immerhin kann dieses teils stark von Verbrauchsschätzungen abweichen - zum Beispiel, wenn jemand ein erhöhtes Wärmebedürfnis hat und auch bei warmen Temperaturen sehr viel heizt.

 

Dagegen berücksichtigt der Verbrauchsausweis nur den tatsächlichen Energieverbrauch der bisherigen Bewohnerinnnen und Bewohner einer Immobilie im Dreijahreszeitraum. Angegeben wird der Verbrauch im Ausweis pro Quadratmeter und Jahr. Wichtig: Die letzte Energieabrechnung darf für den Verbrauchspass höchstens 18 Monate zurückliegen.

Welche Angaben enthält der Energieausweis?

Der Energiepass fasst auf fünf Seiten zahlreiche Informationen zusammen. Alle liefern Erkenntnisse über die Energieeffizienz einer Immobilie. Nachfolgend stellen wir Ihnen die wesentlichen Angaben vor, die im Energieausweis enthalten sind:

Allgemeine Informationen

  • Adresse der Immobilie
  • Baujahr
  • Gebäudenutzfläche
  • Anzahl der Wohnungen
  • Primärenergieträger bzw. Heizungsart
  • Registriernummer (seit 2014 Pflicht) 

Energiebedarf und Energieverbrauch (nur Bedarfsausweis):

  • Endenergiebedarf des Gebäudes
  • Primärenergiebedarf
  • Treibgasemissionen
  • Vergleichswerte Endenergie

Erneuerbare Energien:

  • Art
  • Verwendung
  • Lüftungsart
  • Kühlungsart

Erfasster Energiebedarf und Energieverbrauch (nur Verbrauchsausweis):

  • Erfasster Energieverbrauch des Gebäudes
  • Verbrauchserfassung Heizung und Warmwasser
  • Vergleichswerte Endenergie

Wann ist der Energieausweis für wen Pflicht?

Müssen alle Immobilienbesitzerinnen und -besitzer automatisch einen Energieausweis vorlegen? Nein. Die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises ist durch § 80 GEG umfassend geregelt. So werden darin beispielsweise die folgenden Anlässe definiert, an denen der Pass spätestens erstellt werden muss:

 

  • Bei der Errichtung von Neubauten (entweder durch das Bauunternehmen, die Eigentümerin oder den Eigentümer, sofern diese in Eigenleistung bauen)
  •  Vor einem Verkauf
  •  Bei vorgenommenen energetischen Sanierungen nach § 48 GEG
  •  Bei geplanter Vermietung oder Verpachtung

 

 Unabhängig davon können Sie jederzeit freiwillig Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis beantragen. So können Sie nötige energetische Sanierungen und deren möglichen Effekt besser beurteilen. Des Weiteren geben die Daten Aufschluss darüber, welchen Preis Sie beim Immobilienverkauf ansetzen könnten.

 

Es gibt einige Ausnahmen, durch die das Gesetz Sie von der Pflicht der Vorlage eines Energieausweises befreien kann. Ein denkmalgeschütztes Gebäude braucht aus diesem Grund keinen Energiepass (§79 GEG). Wurde Ihre Immobilie vor dem 1. August 1977 errichtet und entsprach bereits damals den Vorgaben in BGBl. I S. 1554? Auch in diesem Fall sind Sie von der Ausweispflicht befreit.

Diese Kennzahlen sind bei der Energieeffizienz einer Immobilie wichtig

Möchten Sie die Energieeffizienz eines Gebäudes bewerten, sollten Sie verschiedene Werte im Energieausweis besonders beachten. Einige der wichtigsten Kennzahlen im Überblick:

Energieverbrauch oder Energiebedarf:

Der Energieverbrauch oder -bedarf eines Gebäudes gibt an, wie viel Energie für Heizung, Warmwasserbereitung, Lüftung und andere Zwecke bisher benötigt wurde oder geschätzt verbraucht wird. Diese Angaben finden Sie im Energieausweis sowohl in absoluten Zahlen (z.B. als Kilowattstunden pro Jahr) als auch in relativen Werten (z. B. kWh/m² pro Jahr).

Energieeffizienzklasse:

Die Energieeffizienzklasse ist eine grafische Darstellung der energetischen Qualität eines Gebäudes auf einer Skala von A+ (sehr effizient) bis G (sehr ineffizient). Diese Klassifizierung basiert in der Regel auf dem Energieverbrauch oder -bedarf des Gebäudes im Vergleich zu ähnlichen Gebäuden.

Primärenergiebedarf:

Der Primärenergiebedarf gibt an, wie viel Primärenergie (Erdgas, Kohle, Sonnenenergie usw.) für den Betrieb eines Gebäudes benötigt wird. Er berücksichtigt neben dem Energieverbrauch auch den Energieaufwand für die Gewinnung, Umwandlung und Bereitstellung der Energie.

Treibhausemissionen:

Der Energieausweis liefert Daten zu den Emissionen eines Gebäudes und zeigt, wie viel Kohlendioxid bei der Nutzung des Gebäudes freigesetzt wird. Die Treibhausemissionen sind eng mit dem Energieverbrauch verbunden und dienen als Indikator für die Umweltbelastung des Gebäudes.

Was kostet der Energieausweis und wo bekommt man ihn?

Ein Energieausweis kostet zwischen 50 und 500 Euro. Da ein Bedarfsausweis in der Regel eine professionelle Beurteilung vor Ort nach sich zieht, ist er teurer als der Verbrauchsausweis.

 

Warum die Preisspanne so groß ist? Laut § 88 GEG dürfen zum Beispiel Personen mit Hochschulabschluss der Fachrichtungen Bauingenieurwesen, Architektur, Physik oder Maschinenbau die Verbrauchs- und Bedarfsausweise erstellen. Da es hierfür jedoch kein amtliches Zertifikat oder bestimmte Vorgaben gibt, können die Anbieterinnen und Anbieter selbstständig ihre Preise festlegen.

 

Je nachdem, wie groß und komplex Ihre Immobilie ist und ob Sie den teureren Bedarfsausweis oder den günstigeren Verbrauchsausweis benötigen, errechnen sich die anfallenden Kosten.

Kein Energieausweis vorhanden:
Diese Bußgelder drohen

Sie haben keinen Energiepass und möchten aus Kostengründen darauf verzichten? Das ist nicht erlaubt und das Risiko lohnt sich nicht! Die Einhaltung der gesetzlichen Energieausweis-Pflicht wird laut Angaben der Bundesregierung stichprobenartig überprüft. Außerdem könnten die Käuferinnen und Käufer Ihrer Immobilie Sie nach dem Eigentümerwechsel für unvollständige Angaben im Energieausweis rechtlich belangen.

 

Die Strafen bei Nicht-Vorlegung eines Energiepasses, falsche oder unvollständige Informationen können teils empfindliche Höhen erreichen.

 

Bitte beachten: Ein Energieausweis gilt maximal zehn Jahre. Das liegt unter anderem an den kontinuierlichen Anpassungen hinsichtlich der gesetzlichen Vorschriften zur Energieeffizienz von Wohngebäuden. Automatisch verliert der Ausweis seine Gültigkeit, sobald Sie größere Umbauten oder Renovierungen an Ihrer Immobilie vornehmen.

Information

Die aufgeführten Punkte erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, Aktualität und Richtigkeit. Verfasserin: Alina Haidacher, Redakteurin. Stand: März 2024.

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