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WIE HOCH IST SIE UND WANN IST SIE FÄLLIG?

Maklerprovision

Die Maklerprovision gilt beim Kauf oder Verkauf als zentrales Thema. Oft weiß man dennoch nicht so recht, wer die nach erfolgreichem Vertragsabschluss anfallende Courtage in welcher Höhe bezahlen muss.

Maklerprovision

Im folgenden Artikel erhalten Sie die wichtigsten Informationen zur Beauftragung und Bezahlung von Immobilienmaklerinnen und -maklern. Außerdem beleuchten wir, ob die Provision eigentlich verhandelbar ist und bis wann sie bezahlt werden muss.

Definition: Was ist die Maklerprovision und warum wird sie erhoben?

Die Maklerprovision, auch bekannt als Maklercourtage oder Maklergebühr, ist die Vergütung, die Maklerinnen und Makler für ihre Dienstleistungen beim Verkauf oder der Vermietung von Immobilien erhalten.

 

Sie wird in der Regel als Prozentsatz des Kaufpreises oder Mietpreises berechnet und ist nur bei erfolgreicher Vermittlung zu bezahlen. Sie entlohnen damit den Beitrag der Maklerinnen und Makler zum Verkauf bzw. zur Vermietung.

 

Es gibt verschiedene Formen der Provision, darunter die Innenprovision, bei der der Verkäuferseite die Kosten trägt. Des Weiteren existieren die Außenprovision, bei der ausschließlich Käuferinnen und die Kosten übernehmen und die Mischprovision, bei der die Kosten zwischen beiden Parteien aufgeteilt werden.

 

Die Maklerprovision ist allgemein ein wichtiger Bestandteil des Immobilienhandels in Deutschland. Alle am Immobilienkauf beteiligten Parteien sollten sich über ihre Rechte und Pflichten im Klaren sein. Durch eine transparente Kommunikation mit den Immobilienmaklerinnen und -maklern sichern Sie einen reibungslosen Kaufprozess.

Das ist die gesetzliche Grundlage für die Provision

In § 625 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)  finden Sie die gesetzliche Grundlage für die Erhebung der Maklerprovision. Dort heißt es in Absatz 1:

 

“Wer für den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrags oder für die Vermittlung eines Vertrags einen Maklerlohn verspricht, ist zur Entrichtung des Lohnes nur verpflichtet, wenn der Vertrag infolge des Nachweises oder infolge der Vermittlung des Maklers zustande kommt.“

 

Gut zu wissen: Wer vermieten oder mieten möchte, findet weitere Regelungen zur Verteilung der Maklerkosten im Wohnungsvermittlungsgesetz (WoVermG) - genauer gesagt in §§ 1, 2 WoVermG.

Wie hoch ist die Maklercourtage?

Den Maklerinnen und Maklern steht ihre Preisgestaltung frei. Die Höhe der Maklerprovision ist nicht gesetzlich festgelegt. Die einzelnen Anbieterinnen und Anbieter können also ohne Einschränkungen festlegen, wie viel Lohn sie für ihre Tätigkeit haben möchten.

 

In der Praxis bewegt sich die Provision jedoch meist zwischen drei und sieben Prozent des Kaufpreises. Bei der Festlegung der Maklercourtage sollten alle beteiligten Parteien die marktüblichen Sätze berücksichtigen und Angebote mit unangemessener Preisvorstellung ausschließen.

 

Die Maklerinnen und Makler von Deutsche Bank Immobilien bieten Ihnen eine faire und transparente Preisgestaltung. Vereinbaren Sie jetzt ein Erstgespräch oder legen Sie online einen Suchauftrag an.  

Kann man die Maklerprovision verhandeln?

Die erfreuliche Nachricht zuerst: Ja, grundsätzlich können Sie die Maklercourtage verhandeln. Da die Preisgestaltung den Maklerinnen und Maklern obliegt, können diese ihr Honorar auch nach unten korrigieren.

 

Ob und in welchem Umfang eine Verhandlung erfolgreich ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Dazu zählen zum Beispiel die Nachfrage nach der Immobilie, das Verhandlungsgeschick der beteiligten Parteien und die allgemeine Marktsituation.

 

Immer empfehlenswert ist es, sich vor der Beauftragung eines Maklerbüros über die marktüblichen Provisionssätze zu informieren. Weichen die Vorstellung Ihres Maklers oder Ihrer Maklerin davon stark ab, können Sie damit gut argumentieren.

Dann ist die Courtage fällig

Beauftragen Sie eine Maklerin oder einen Makler mit der Suche nach einer Immobilie, gehen Sie mit der Person einen Vertrag ein. Dasselbe gilt, wenn Sie diese mit dem Verkauf Ihres Objekts betrauen.

 

In der Regel wird die Maklercourtage fällig, sobald es zu einem erfolgreichen Abschluss des Kaufvertrags gekommen ist. Ob das auch bei Ihnen der Fall ist, steht in den genauen Modalitäten des Maklervertrags. Dort sollte der Zeitpunkt der Zahlung stets festgehalten sein.

 

Durchaus möglich ist beispielsweise, dass die Provision erst mit der Änderung des Grundbucheintrags überwiesen werden muss.

Das Bestellerprinzip und seine Rolle bei der Provisionsaufteilung: Wer bezahlt das Honorar?

Seit Dezember 2020 gelten neue Regelungen für die Aufteilung der Maklerprovision, die eine weitere Ausweitung des Bestellerprinzips auf den Immobilienverkauf und -kauf in Deutschland mit sich brachten. Vor dieser Reform war das Bestellerprinzip ausschließlich in der Vermietung anwendbar.


Die Gesetzesreform zielte darauf ab, den Immobilienmarkt fairer und transparenter zu gestalten und die Kostenverteilung bundeseinheitlich zu regeln. Zuvor gab es regionale Unterschiede, beispielsweise in Berlin oder Hessen, wo die gesamte Courtage von der Käuferseite getragen wurde, während in Bayern oder Baden-Württemberg die Kosten zwischen den Parteien aufgeteilt wurden.


Gemäß § 656c BGB  müssen sich Verkäuferinnen und Verkäufer die durch Maklerverträge entstehenden Kosten nun mit den Käuferinnen und Käufern teilen. Die gesetzliche Regelung besagt, dass sich beide Parteien des Kaufvertrags in gleicher Höhe zur Zahlung des Maklerlohns verpflichten müssen.


Es ist wichtig zu beachten, dass das Bestellerprinzip im Kauf- und Verkaufsprozess nicht in vollem Umfang wie bei der Vermietung angewendet wird. Obwohl die Kosten nun zwischen den Parteien geteilt werden müssen - unabhängig davon, wer den Makler ursprünglich beauftragt hat - handelt es sich nicht um ein klassisches Bestellerprinzip.


Weitere Informationen rund um das Bestellerprinzip erhalten Sie in unserem aktuellen Ratgeber-Artikel. 

Wann kann man eine Immobilie provisionsfrei erwerben?

Provisionsfreie Immobilien sind finanziell oft lukrativ. Immerhin sparen Sie sich durchschnittlich zwischen 3,5 und 7 Prozent des Kaufpreises. In der Regel entfällt eine Provision aber nur, wenn Privatpersonen eine Immobilie verkaufen und keine professionelle Maklerin oder ein Makler beteiligt sind. 


Möglich ist es auch, dass sich die verkaufende Partei zur Übernahme der Maklerprovision verpflichtet und Sie deshalb als Käuferin oder Käufer nichts bezahlen müssen. Wenn beide Parteien sich darauf einigen, dass die Käuferseite keine Maklerprovision zahlen muss, sollte dies im Kaufvertrag festgehalten werden.


Unbedingt beachten sollten Sie jedoch, dass provisionsfreie Immobilien neben dem Kaufpreis trotzdem einige weitere Kosten verursachen. Auch ohne Provisionsverpflichtung fällt die Grunderwerbsteuer an. Notargebühren oder Gebühren für die Grundbucheinsicht erhöhen die Kosten für die Immobilienfinanzierung weiter. 

Information

Die aufgeführten Punkte erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, Aktualität und Richtigkeit. Verfasserin: Alina Haidacher, Redakteurin. Stand: März 2024.

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